Mitglied im Bundesverband deutscher Straußenzüchter kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich für die Straußenhaltung interessiert.
Grundlage für eine Mitgliedschaft ist die Satzung des Bundesverbandes deutscher Straußenzüchter e.V. und unabdingbare Bedingung ist die Anerkennung der Haltungsrichtlinie des Verbandes in der jeweils gültigen Fassung.
Ein Verstoß gegen diese Haltungsrichtlinie führt zum Ausschluß aus dem Verband.
Eine Mitgliedschaft lohnt sich auf jeden Fall, denn nur durch einen Verband erhalten die Belange der Straußenzüchter auch Gehör in der Politik.
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich zur Zeit auf 200,00€ pro Jahr.
Unter gewissen Umständen kann der BdS seinen Mitgliedern finanzielle Unterstützung in Rechtsverfahren rund um die Straußenhaltung geben. Da diese Hilfe auf dem Solidarprinzip beruht, kann der BdS diese Hilfe auch gewähren, bevor es zu einem Prozess kommt - anders als bei den meisten Rechtschutzversicherungen. Genaueres können Sie beim Präsidenten des BdS erfragen.
BDS Satzung
BDS Zucht- und Haltungsrichtlinien
Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Laufvögeln (außer Kiwis)
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